Rentenberatung
Welche Aufgaben hat der Rentenberater?
Der Rentenberater ist zur Besorgung von Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet des Sozial- und Sozialversicherungsrechts behördlich zugelassen. Er befasst sich in erster Linie mit allen sozialrechtlichen Sachgebieten, die im Zusammenhang mit rentenrechtlichen Fragen stehen. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gehören hierzu die Unfall- und Pflegeversicherung sowie das Versorgungs- und Schwerbehindertenrecht. In diesen Sparten vertritt der Rentenberater seinen Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Inhaltlich orientiert sich das weitere Berufsrecht des Rentenberaters an dem der Anwaltschaft. Auch die Gebühren für seine Dienstleistung stellt der Rentenberater gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Rechnung.
Wie wird man Rentenberater?
Voraussetzungen für die Zulassung als Rentenberater, die durch den Präsidenten des Landgerichts erfolgt, sind neben der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit eine angemessene Ausbildung sowie eine ausreichende praktische Berufserfahrung.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 24.02.2012
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.